Brand in einem Männerwohnheim, Ottostraße 13

23.01.1987

Ottostraße 13, Brand in einem Männerwohnheim, so lautete die Alarmmeldung, die vom Polizei-Notruf am 23.01.1987, 23.21 Uhr an die Leitfunkstelle Rhein-Main weitergemeldet wurde.


Aufgrund dieser und weiterer Meldungen alarmierte die Einsatzleitstelle die Löschzüge 3 und 4, einen Notarztwagen, zwei RTW und und den Technischen Einsatzleiter West.

Die ersten Löscheinheiten, die nur wenige hundert Meter von dem Einsatzort stationiert sind, waren in knapp zwei Minuten an der Einsatzstelle. Rasch wurde erkannt, daß es sich um einen Brand im 5. Obergeschoß des mit 88 Heimbewohner zu 80% belegten Männerwohnheim handelte.

Das 5. Obergeschoß war völlig verqualmt. Unter den Heimbewohner herrschte Panikstimmung. Einige waren aufs Dach geflüchtet, andere versuchten sich durch den Rauch in Sicherheit zu bringen. Bei Brandausbruch war das 5.Obergeschoß mit 30 Heimbewohner belegt.

Nach der ersten Erkundung setzte der TE West folgende Rückmeldung ab: "Feuer im Dachgeschoß, Menschen in Gefahr, 2.Alarm, ein NAW anrücken."

Der ausgedehnte Brand wurde mit zwei C-Rohren im Innenangriff und einem Monitor von der Leiterbühne aus bekämpft.

Eine Person wurde über die Leiterbühne aus dem Dachgeschoß unverletzt gerettet, weitere mußten von Rettungstrupps über das Treppenhaus gerettet werden. Während drei Insassen und ein Polizeibeamter, der bei der Rettung half, leichtee Rauchvergiftungen erlitten, mußte ein jüngerer Mann mit schwerer Rauchvergiftung von einem Notarztwagen ins Krankenhaus gefahren werden.

Während der Lösch- und Rettungsmaßnahmen mußte das gesamte Wohnheim evakuiert und die Bewohner im zwischenzeitlich bereitgestellten Krankenbus der Feuerwehr und im Wärmebus des Sozialamtes untergebracht werden. Mit dem Krankenbus wurden einige Bewohner dann in andere Unterkünfte gebracht. Der Brandschaden wird auf ca. 450.000 DM geschätzt.

Feuer im S-Bahn-Zug

03.03.1987

Randalierer beschädigen schon seit Jahren Sitzbänke und Einrichtungen in U- und S-Bahnen. In beinahe regelmäßigen Abständen kann man in der Tagespresse lesen, daß Fahrgäste belästigt und Inneneinrichtungen der öffentlichen Nahverkehrsmittel beschädigt wurden.


Am 03.03.1987, 00.43 Uhr, ging der Notruf in der Leitfunkstelle Rhein-Main ein, "Bahnhof Berkersheim brennt S-Bahn-Zug". Von der Einsatzleitstelle wurden unmittelbar 2 Löschzüge und der Einsatzleiter Ost alarmiert. Außerdem rückten 2 Rettungstransportwagen und ein Notarztwagen aus. In der Folge wurden außerdem der Atemschutzzug, der Eingleiszug und die Freiwillige Feuerwehr Berkersheim alarmiert.

Der letzte Zug der S 6 war um 00.19 Uhr an der Konstablerwache abgefahren. Zwischen den Bahnhöfen Eschersheim und Berkersheim verständigten Fahrgäste das Zugpersonal, daß der Mittelwagen des Zuges brenne. Zeugen, die den Brand bereits in Eschersheim beobachtet hatten, alarmierten die Deutsche Bundesbahn, die ihrerseits den Zugführer über Funk verständigte.

Bis zum Eintreffen der Feuerwehr hatte der Zugführer bereits versucht, den Brand mit einem Handfeuerlöscher einzudämmen, jedoch vergeblich. Beim Eintreffen der ersten Löscheinheiten brannte der Waggon bereits in voller Ausdehnung. Etwa 40 Fahrgäste hatten sich unverletzt aus dem Zug retten können.

Nachdem der Fahrdraht sichtbar geerdet und abgeschaltet war, wurde der Brand mittels 5 C-Rohren gelöscht. Zum Schutz der Einsatzkräfte mußten insgesamt 10 umluftunabhängige Atemschutzgeräte (PA) eingesetzt werden. Die Erdungsmaßnahmen wurden von der DB und der Besatzung der Rüstwagen-Schiene, die Erdungsstangen mitführen, durchgeführt.

Bereits um 01.11 Uhr konnte der Techn. Einsatzleiter "Feuer aus" melden. Die geretteten Fahrgäste wurden von der Deutschen Bundesbahn mit bahneigenen Bussen weiterbefördet.

Nachdem anfänglich von einem Motorschaden ausgegangen wurde, ergaben die polizeilichen Ermittlungen vermutlich vorsätzliche Brandstiftung. In diesem Zusammenhang fahndet die Polizei nach sechs Jugendlichen. Bahn und Polizei setzten für die Ergreifung der Täter eine Belohnung von mehreren tausend DM aus.

Der Gesamtschaden wird zwischen 600.000 DM und 1 Million DM beziffert.


Feuer auf einem Reiterhof

28.04.1987

Am 28.04.1987 um 01.04. Uhr meldete "Frank 20" an die Einsatzleitstelle der Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main: "Bergen, Marktstraße 159, brennt Charlottenhof".

Aufgrund der eingehenden Meldungen und der auf dem Aussiedlerhof herrschenden schlechten Wasserversorgung wurde von der Einsatzleitstelle sofort "3. Alarm" ausgelöst. Neben drei Löschzügen der Berufsfeuerwehr rückten die Freiwilligen Feuerwehren von Bischofsheim (Main-Kinzig-Krei), Bergen und Enkheim zum Brandherd aus. Zusätzlich wurden vier Großtanklöschfahrzeuge zum Charlottenhof entsandt. Während des Brandeinsatzes waren bis zu 71 Feuerwehrmänner an der Brandstelle.

Der Charlottenhof liegt an der Stadtgrenze zwischen Bergen und dem Maintaler Ortsteil Bischofsheim. Der Aussiedlerhof ist seit Jahren ein besonders beliebtes Reiter-Domizil. Auf dem Hof wird auch eine Trakehnerzucht betrieben.

Für die Feuerwehr ist der Bauern- und Reiterhof schon seit Jahren ein Problem: Die Wasserversorgung in diesem Bereich ist mit besonderen Schwierigkeiten verbunden.

Nach einem größeren Brand vor einigen Jahren, bei dem ein Toter zu beklagen war, wurde dem Hofbesitzer zur Auflage gemacht, eine Zisterne für Löschzwecke anzulegen. Trotz der ca. 70cbm fassenden Zisterne war die Löschwasserversorgung äußerst prekär, da ein Unterflurhydrant kein Wasser führte. Die Einsatzkräfte waren zunächst auf die mitgeführten Wasserreserven und auf die (glücklicherweise gefüllte) Zisterne angewiesen. Die Wasserversorgung wurde ferner durch die im Pendelverkehr eingesetzten Großtanklöschfahrzeuge zusätzlich verstärkt bzw. aufrechterhalten.

Wie die Ermittlungen ergaben, herrschte auf dem Hof bzw. Reitstall am 27.04.1987 noch bis 23.00 Uhr reger Betrieb. Das ca. 15 mal 30 Meter große, aus einer Holzfachwerkkonstruktion bestehende Stallgebäude war mit Erntevorräten aus Heu, Stroh und Futtermittel voll ausgelastet. In den Stallboxen bafanden sich zur Brandausbruchszeit 21 Reitpferde.

Nachdem der Besitzer die Feuerwehr alarmiert hatte, rettete er mehrere Tiere, indem er sie aus den Boxen trieb. Weitere Tiere konnten von der Feuerwehr befreit werden. Für sechs Pferde und ein Fohlen kam jedoch jede Hilfe zu spät; sie konnten im Laufe des Tages nur noch tot aus den Stalltrümmern geborgen werden.

Bei Ankunft der ersten Feuerwehreinheiten brannte das Stallgebäude bereits in voller Ausdehnung. Der Brand wurde mit insgesamt 11 C-Rohren, 7 B-Rohren und zwei Monitoren über Drehleitern bekämpft. Die zwischenzeitlich befreiten Pferde irrten in der Nachbarschaft umher und mußten mühsam von ihren Besitzern eingefangen werden. Noch Stunden nach dem Brandausbruch gab der Rundfunk Warnmeldungen an die Verkehrsteilnehmer durch.

Wegen der schlechten Wasserversorgung mußte das Löschwasser mit Großtanklöschfahrzeugen - die im Pendelverkehr das Wasser heranholten - zur Brandstelle gefahren werden. Insgesamt waren drei GTLF 6 und ein GTLF 24 eingesetzt. Der Gesamtschaden wurde auf ca. 1 Million DM geschätzt.

Feuer im Bühnenhaus der Städtischen Bühnen

Am 12. November 1987 wurde das Bühnenhaus der Oper der Städtischen Bühnen durch einen Großbrand vernichtet. Die ersten vorsichtigen Schätzungen von Fachleuten belaufen sich auf mindestens 130 Mio. DM Sachschaden.

Baulicher Brandschutz und rasches Eingreifen der Feuerwehr sorgten für eine Begrenzung des Brandschadens.

l Objekt

Die Städtischen Bühnen Frankfurt am Main stellen in ihrer Gesamtkonzeption einen Gebäudekomplex dar, welcher im Laufe der Zeit durch Wiederauf-, Um- und Erweiterungsbauten so gestaltet wurde, daß die Möglichkeit besteht, in drei voneinander getrennten Häusern - Oper, Schauspiel und Kammerspiel - gleichzeitig Aufführungen zu veranstalten. Die Oper ist der älteste Bauabschnitt der sogenannten Theaterinsel; ergeht auf das ehemalige Schauspielhaus zurück, welches in den Jahren 1899 bis 1902 nach einem Entwurf von Heinrich Seeling erbaut wurde. Nach der Zerstörung im 2. Weltkrieg erfolgte 1951 der Wiederaufbau des Gebäudes nach Plänen des Architekten Otto Apel. Seit der Wiedereröffnung des Hauses am 23.12.1951 wird die Spielstätte überwiegend für die Oper genutzt. Anfang der 60er Jahre wurde die Oper durch zwei weitere Bühnen - Schauspiel und Kammerspiel - ergänzt. Planverfasser war das Frankfurter Architekturbüro Apel, Becker und Beckert. Ein 120 m langes Foyer faßt die Bereiche "Oper" und "Schauspiel" zur sogenannten "Theaterdoppelanlage" zusammen. Der Zuschauerraum der Oper verfügt über l 375 Sitzplätze, der des Schauspiels über 800 und der des Kammerspiels über 193 Sitzplätze. Das Bühnenhaus der Oper wurde 1951 nach der Kriegszerstörung in Stahlkonstruktionsbauweise errichtet. Es bestand aus dem ca. 29,6 m hohen Bühnenturm, einer östlichen und einer westlichen zweigeschossig überbauten Seitenbühne sowie einer Hinterbühne, über der die Probebühnen l und 2 liegen. Bei dem Großbrand am 12.11.1987 stürzten das Dach und die westlichen, südlichen und östlichen Bühnenturmwände auf die Hauptbühne, während die nördliche Bühnenturmwand stark beschädigt und verformt stehenblieb. Ein Folgebrand am Abend des 12. November 1987 verursachte den Teileinsturz des Daches über den Probebühnen l und 2. Die statische Abtragung der Bühnenkonstruktion erfolgt über vier Stahlfachwerksbinder mit den Abmessungen

l = 18,0 m und h = 2,65 m (am nördlich angrenzenden Zuschauerraum)

l = 28,2 m und h = 7,00 m (an den Seitenbühnen)

l = 42,1 m und h = 7,10 m (an der Hinterbühne),

der auch die Lasten der beiden seitlichen Binder aufnimmt. Diese Bindersysteme wurden durch die einsatztaktischen Maßnahmen während der Brandbekämpfung vor der Zerstörung und dem Absturz bewahrt. Zerstört wurden jedoch bei allen Bindern die Diagonalverbände, die der Kippsicherung der auf Längsdruck belasteten Binderobergurte dienen. Hierdurch ist die Tragwerksstabilität der Binder so erheblich beeinträchtigt, daß in Verbindung mit Höherbeanspruchungen aus vermuteten Gurtauslenkungen und wahrscheinlicher Materialermüdung durch die Brandeinwirkung akute Ein sturzgefahr für sämtliche verbliebenen Abtragungssysteme besteht. Einstürze dieser Art erfolgen erfahrungsgemäß ohne Vorankündigung. In Höhe der Untergurte der Dachkonstruktion befand sich in ca. 27 m Höhe auf einer Gitterrostebene der sogenannte Schnürboden. Darauf waren etwa 80 Hand- und Hydraulikzüge zum Auf- und Ablassen von Soffitten, Dekorations- und Kulissenteilen installiert. Oberhalb des Bühnenportals befand sich eine begehbare Beleuchterbrücke. Im Bühnenhaus waren ferner vier umlaufende Arbeitsgalerien, die über Feuerschleusen zu erreichen waren. Die Spielfläche der Oper besteht aus einer 5 cm starken Holzbeplankung. Sie stellt mit einem Durchmesser von 38 m eine der größten Drehbühnen der Welt dar. In der Drehbühne ist eine weitere kleinere Drehbühne eingebaut. Der Grundriß des Zuschauerraumes beschreibt die Form eines zur Bühne hin offenen Hufeisens, entsprechend verlaufen die geschwungenen Brüstungen der drei Ränge. In der mehrfach konkav gekrümmten Deckenschale finden die ansteigenden Sitzreihen des Parketts ihr Pendant. Der Zuschauerraum wurde als Mischkonstruktion erstellt. Das ansteigende Parkett als Stahlbetonplatte, Wände als Stahlskelettkonstruktion mit Gefachen aus Mauerwerk und Beton, Ränge als auskragende Trägerdecke, Brüstungen als Stahlskelett mit Sperrholz- (innenseitig) und Rabitzverkleidung (außen), Decke unter den Rängen Rabitz, Raumdecke abgehängt Rabitz. Das Zuschauerhaus und das Bühnenhaus sind zwei separate Bauabschnitte, die durch die Bühnenöffnung verbunden sind. Zuschauer- und Bühnenhaus werden durch den "Eisernen Vorhang", der nur zu Spielzeiten und Proben geöffnet ist und eine Größe von 15 x 18 m hat, in zwei große Brandabschnitte geteilt. Der Zuschauerraum wurde zuletzt 1987 renoviert. Eine neue, schwer entflammbare Bestuhlung wurde im Zuschauerraum der Oper installiert. Verschiedene bauliche Veränderungen im Eingangsbereich des Foyers ergänzten die Renovierung. Die Neueröffnung fand am 30.10.1987 statt. Die Bedachung bestand wie bei allen angrenzenden Dächern aus bewehrten Stegzementdielen mit 4 cm dicker teergetränkter Korkauflage und einer mehrschichtigen besandeten Teer- bzw. Bitumenpappe. Die Umfassungsmauern der Oper sind als Brandwände ausgebildet und werden nur in Form von Sicherheitsschleusen durchbrochen. Verkehrsmäßig ist der Theaterkomplex von allen Seiten gut zugänglich. Zur Zeit des Brandes bestanden an den Nord- und Westseiten Baustellen, die zu leichteren Behinderungen der Einsatzkräfte führten.

Feuerläschanlagen

Allgemeines

Nach § 54 der Versammlungsstätten-Richtlinien müssen in Vollbühnen folgende Feuerlösch-, Feuermelde- und Alarmeinrichtungen vorhanden sein:

(1) Bühnen und Bühnenerweiterungen müssen eine Regenanlage haben, welche auch die Bühnenteile unter den Arbeitsgalerien deckt. Sie darf in ihrer Wirksamkeit nicht durch aufgezogene Dekorationen beeinträchtigt werden. Die Regenanlage muß von der Bühne und von einer anderen, neben der Bühne liegenden Stelle aus in Betrieb gesetzt werden können; sie darf in Gruppen für die Bühne, für die Hinterbühne, für^die rechte und linke Seitenbühne unterteilt werden. Bei Bühnen bis zu 350 m Fläche darf die Regenanlage der Bühne nicht unterteilt„werden; bei Bühnen über 350 m2 sind zwei Untergruppen, bei Bühnen über 500 m drei Untergruppen zulässig. Jede Bühnenerweiterung darf eine gesonderte Anlage erhalten; eine weitere Unterteilung ist unzulässig. Die Regenanlage muß so beschaffen sein, daß die Beregnung innerhalb von 40 Sekunden nach dem Auslösen einsetzt. Die Auslösevorrichtungen für die einzelnen Gruppen der Regenanlage sind an den Bedienungsstellen übersichtlich nebeneinander anzuordnen und zu kennzeichnen. Die Wasserzuleitung für die Regenanlage ist so zu bemessen, daß alle vorhandenen Gruppen gleichzeitig für eine Zeitdauer von mindestens 10 Minuten genügend mit Wasser versorgt werden können, auch wenn außerdem noch zwei Wandhydranten in Betrieb sind. Sind die Bühnenerweiterungen (Hinterbühne und Seitenbühnen) durch Brandabschlüsse von der Bühne abgetrennt, so genügt es, wenn nur die Bühne mindestens 10 Minuten mit Wasser versorgt werden kann.

(2) Anstelle einer Regenanlage nach Abs. l kann eine andere gleichwertige Feuerlöscheinrichtung gestattet werden.

(3) Auf der Bühne und den Bühnenerweiterungen müssen Wandhydranten in ausreichender Zahl, auf der Bühne mindestens zwei, so angebracht sein, daß jede Stelle der Bühne erreicht werden kann. Weitere Wandhydranten müssen auf allen Absätzen der Bühnenhandwerkertreppen, von denen aus die Bühne oder der Rollenboden zugänglich ist, und auf beiden Seiten der ersten Arbeitsgalerie vor handen sein. In den Treppenräumen, soweit erforderlich auch in den Fluren, müssen Wandhydranten in solcher Zahl angebracht werden, daß eine wirksame Brandbekämpfung möglich ist.

(4) Auf der Bühne müssen mindestens zwei Feuerlöscher vorhanden und zweckmäßig verteilt sein. Auf jeder Bühnenerweiterung muß mindestens ein weiterer Feuerlöscher vorhanden sein. Auf allen Fluren muß jeweils zwischen zwei Treppenräumen ein Feuerlöscher angebracht werden; sie sollen sich in allen Geschossen möglichst an der gleichen Stelle befinden.

(5) Versammlungsstätten mit Vollbühne müssen eine an das öffentliche Feuermeldenetz angeschlossene Feuermeldeanlage mit den notwendigen Nebenmeldern haben. Melder müssen sich mindestens beim Stand des Feuersicherheitspostens, beim Bühnenpförtner und an geeigneter Stelle im Zuschauerhaus befinden. Weitere Melder können verlangt werden. Ist ein öffentliches Feuermeldenetz nicht vorhanden, so muß vom Stand des Feuersicherheitspostens, von einer anderen geeigneten Stelle im Bühnenflur und vom Zuschauerhaus aus die Feuerwehr durch eine Feuermeldeeinrichtung unmittelbar und jederzeit benachrichtigt werden können.

(6) Es müssen Einrichtungen vorhanden sein, durch die im Gefahrenfalle die anwesenden Betriebsangehörigen, die Mitwirkenden und die Feuersicherheitswache alarmiert werden können. Für die Feuersicherheitswache muß ein Aufenthaltsraum im Bühnenhaus vorhanden sein.

(7) Die Auslösevorrichtungen der Sicherheitsanlagen (Rauchabzugseinrichtungen, Regenanlage, Berieselungsanlage, Schutzvorhang und Feuermeldeeinrichtung) sollen nebeneinander liegen; sie müssen leicht überschaubar angeordnet, für die Feuersicherheitswache leicht erreichbar und nach ihrer Zweckbestimmung gekennzeichnet sein.

Schutzvorhang:

(1) Die Bühnenöffnung muß gegen den Versammlungsraum durch einen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehenden Schutzvorhang rauchdicht geschlossen werden können. Der Schutzvorhang muß sich von oben nach unten und durch sein Eigengewicht schließen. Die Schließzelt darf 30 Sekunden nicht überschreiten. Der Schutzvorhang muß einen Druck von 45 kp/m nach beiden Richtungen aushalten können, ohne daß seine Zweckbestimmung beeinträchtigt wird. Eine kleine, nach der Bühne sich öffnende, selbsttätig schließende Tür im Schutzvorhang ist zulässig.

(2) Die Vorrichtung zum Schließen des Schutzvorhanges muß an zwei Stellen, von denen eine auf der Bühne liegen muß, ausgelöst werden können. Beim Schließen muß auf der Bühne ein Warnsignal zu hören sein.

(3) Der Schutzvorhang muß so angeordnet sein, daß er im geschlossenen Zustand unten an feuerbeständige Bauteile anschließt; lediglich der Bühnenboden darf unter dem Schutzvorhang durchgeführt werden. Bei Schutzvorhängen von mehr als 8 m Breite sind an der unteren Längsschiene Stahldorne anzubringen, die in entsprechende stahlbewehrte Aussparungen im Bühnenboden eingreifen.

(4) Für den Schutzvorhang muß eine Berieselungsanlage vorhanden sein.

Sicherheitsschleusen

(1) Sicherheitsschleusen sind Räume mit feuerbeständigen Wänden und Decken,

mit mindestens selbstschließenden feuerhemmenden, in Fluchtrichtung aufschlagenden Türen und einem Fußboden aus nicht brennbaren Baustoffen. Sie müssen mindestens so tief sein, wie ihre Türflügel breit sind. Türen von Schleusen im Zuge von Rettungswegen müssen in Richtung des Rettungsweges ohne Schlüssel geöffnet werden können.

(2) Sicherheitsschleusen nach Abs. l mit mehr als 20 m Luftraum müssen Rauchabzüge haben. Diese Anforderungen waren alle erfüllt. 2.2 Brandschutztechnische Einrichtungen im Objekt.

Die Theaterdoppelanlage ist mit einer Vielzahl von brandschutztechnischen Einrichtungen ausgestattet, die sich wie folgt aufgliedern:

- Brandmeldeanlage mit 133 Druckknopf-Nebenmeldern ,427 Wärmemeldern 299 Rauchmeldern,

- 2 Feuerlöschzentralen, die auf die Brandmelderzentrale alarmmäßig auf geschaltet sind,

- automatische Sprinkleranlage mit 7 Druck-Membranschaltern für die einzelnen Sprinklergruppen und 866 Auslösestellen,

- manuell auszulösende Sprühflutanlagen der Bühnenhäuser, unterteilt in 4 Zonen,

- manuell auszulösende Sprühflutanlage zum Schutz des Eisernen Vorhanges, der Türen und Sicherheitsschleusen,

- 141 Wandhydranten auf Bühnen, Treppenhäusern, Läger und Werkstätten verteilt,

- Feuerwehrbedienstände in Bühnenhäusern und Treppenräumen zum Auslösen der Sprühflutanlagen und der Entrauchungseinrichtungen,

- Rauchabzugseinrichtungen in Form von Klappen und großen Schiebern,

- 2 Eiserne Vorhänge (Oper und Schauspiel) und mehrere Sicherheitsschleusen.

Zur Überwachung der Einrichtungen des Hauses ist eine ständige Sicherheitswache von zwei Feuerwehrbeamten im Ostflügel des Gebäudes untergebracht. Diese werden während der Spielzeiten durch weitere Feuerwehrbeamte, im Rahmen des Brandsicherheitsdienstes, verstärkt.

Am Donnerstag, dem 12. November 1987 macht einer der wachhabenden Beamten der Hausfeuerwache zwischen 00.00 Uhr und 01.00 Uhr einen letzten Rundgang durch das Haus, den er kurzzeitig unterbricht, da noch einige Bedienstete des Hauses hinausgelassen werden. Alles ist ruhig, es gibt keine Beanstandung.

Um 03.19 Uhr wird von einem lonisationsmelder der Linie 0251 im sogenannten "Kronenboden" über dem Zuschauerraum der Oper Feueralarm in der Brandmelderzentrale der Hausfeuerwache und in der Einsatzleitstelle an Feuerwache l ausgelöst. Während sich die Beamten der Hausfeuerwache zur Brandmeldeanlage begeben, werden von der Einsatzleitstelle über Fernalarmierung gemäß Ausrückeordnung die Löschzüge der Feuerwachen l, 3 und 6 alarmiert und zur Theaterdoppelanlage entsandt.

Die Anfahrt zum Theaterkomplex beträgt vier Minuten. Nahezu gleichzeitig treffen die Löschzüge um 03.24 Uhr an der Einsatzstelle ein. Das Wetter am frühen Morgen des 12. November ist naßkalt, die Temperatur beträgt + 6 ° C, es herrscht leicht böiger Wind aus südwestlicher Richtung.

Einsatzverlauf

Um 03.19 Uhr werden die beiden Beamten der Hausfeuerwache in ihrem Aufenthaltsraum im l. Obergeschoß der Theateranlage von dem auslösenden Brandmelder alarmiert. Der Alarmdrucker der im Erdgeschoß gelegenen Brandmelderzentrale gibt Feueralarm auf der Linie 0251, an der sechs lonisationsmelder angeschlossen sind. Der Auslösebereich liegt im 5. Obergeschoß über dem Zuschauerraum der Oper. Auf dem Weg zur Melderzentrale fällt den beiden Beamten starke Rauchentwicklung und Funkenflug auf. Den Beamten ist sofort klar, daß es sich um ein Schadenfeuer größeren Ausmaßes handeln muß. Sie brechen den Weg zum Melderort augenblicklich ab. Einer der Beamten öffnet die Feuerwehrzufahrten für die anrückenden Löschzüge, der zweite Beamte schaltet im Niederspannungsraum die gesamte Stromversorgung für die Theateranlage ein. In dem Augenblick, in dem der Beamte den elektrischen Betriebsraum verläßt, nimmt er das Anspringen der Druckerhöhungspumpen wahr. Dies ist ein Indiz dafür, daß ein Druckabfall im ständig einsatzbereiten ersatzstromversorgten Löschleitungssystem zu verzeichnen ist und Löschanlagen automatisch ausgelöst haben. Unmißverständliche Geräusche und starkes Knistern weisen den beiden Beamten den Weg zum brennenden Bühnenhaus. Versuche, die Türen zu öffnen, scheitern an dem gewaltigen Unterdruck, der im brennenden Bühnenhaus herrscht. Vom Zuschauerhaus bietet die Bühne ein gespenstisches Bild. Der 16 Tonnen schwere Eiserne Vorhang ist bereits rotglühend. Rechts und links des Vorhangs brennen die Beleuchterbühnen. Die ersten drei Stuhlreihen im Parkett sind aufgrund der ungeheuren Wärmestrahlung schwer beschädigt. Der Wachhabende der Hausfeuerwache nimmt mit einem C-Rohr die Brandbekämpfung im Zuschauerraum auf. Zwischenzeitlich kämpfen sich die ersten Trupps der Löschzüge zum brennenden Bühnenhaus vor. Der Rechner in der Einsatzleitstelle registriert um 03.24 Uhr die über Funkmeldesystem übertragenen Ankunftszeiten der drei Löschzüge. Starker Rauch signalisiert den Einsatzkräften beim Aussteigen ein größeres Brandgeschehen. Der unmittelbar vor der Feuerwehrzufahrt Neue Mainzer Straße haltende Löschzug 6 erhält den Auftrag, die Löschwasserversorgung vorzubereiten und das Objekt von Osten her zu erkunden. Der Zugführer des Löschzugs l erkundet von der Innenhofseite aus. Gemeinsam mit dem Zugführer des Löschzugs 3 begibt sich der Einsatzleiter auf den Weg zum Melderort im Kronenboden an der Nordwestecke der Theateranlage. Im Kronenboden treffen die Beamten auf eine starke Verqualmung. Um 03.27 Uhr wird vom Führer des Löschzugs 6, der im direkten Weg auf den Brand gestoßen ist, 3. Alarm ausgelöst bzw. bestätigt. Vom Einsatzleiter West wird um 03.29 Uhr die erste knappe Lagemeldung abgesetzt: Feuer im Bühnenhaus Oper, Kronenboden starke Verqualmung. Der Führer des Löschzugs 3 erhält den Auftrag, über die Zugänge der Nordwestseite der Theateranlage anzugreifen und die Leiterbühne in Stellung zu bringen. Um 03.33 Uhr muß der Einsatzwert auf Alarmstufe 4 erhöht werden. Knapp sieben Minuten später folgt der völlig unerwartete Einsturz des 30 m hohen Bühnenturms. Ein Feuerregen geht, bedingt durch die Windrichtung, auf der Neuen Mainzer Straße nieder. Nach Aussagen von Augenzeugen schössen über 20 m hohe Flammen aus dem jetzt gähnenden 30 m tiefen Loch. Um 03.42 Uhr gibt der Technische Einsatzleiter West 5. Alarm, da bereits der Bühnenturm eingestürzt ist. Die Einsatzleitstelle veranlaßt in Absprache mit dem um 03.29 Uhr alarmierten stellvertretenden Amtsleiter eine Teilalarmierung von dienstfreien Beamten der Berufsfeuerwehr (Gesamtalarm). zwischenzeitlich läuft der Löschangriff in der Hofstraße (Löschzug l), Neuen Mainzer Straße (Löschzug 6) und Ecke Theaterplatz/Untermainanlage (Löschzug 3) auf vollen Touren.

Über drei Leiterbühnen bzw. Drehleitern wird der brennende Bühnenturm mit B- und C-Rohren bekämpft. Schwieriger gestaltete sich der Zugang für die Einsatzkräfte auf direktem Weg zur Bühne insbesondere für den Löschzug l und den Löschzug 6. Der gewaltige Sog im brennenden Bühnenhaus läßt den Einsatzkräften keine Chancen, die Türen zu öffnen. Mit Brechwerkzeug und gleichzeitigem Ziehen von sechs Feuerwehrmännern gelingt es nicht, die großen Zugangstore vom Innenhof aus zum Bühnenhaus zu öffnen. Zu diesem Zeitpunkt wütet bereits ein Feuersturm in dem 30 m hohen Bühnenturm. Den Feuerwehrmännern wird klar, daß die bereits vorsorglich vorgenommenen C-Rohre nicht ausreichend sind. Es werden von den Löschzügen l und 6 weitere vier B-Rohre vorgetragen. Starkes Flugfeuer in Richtung "Frankfurter Hof" wird von dort gemeldet. Parallel hierzu greifen auf der Westseite der Theateranlage die Einheiten des Löschzugs 3 und die mittlerweile eingetroffene Leiterbühne 2 nebst der Besatzung des Großtanklöschfahrzeuges 10 mit insgesamt acht C-Rohren und einem auf dem Dach des Opernhauses in Stellung gebrachten Monitor in den Löschangriff ein. Zwei C-Rohre werden in den Zuschauerraum auf den 3. Rang vorgetragen, um ein weiteres Übergreifen des Brandes auf das Zuschauerhaus zu verhindern. Die Wasserversorgung der Leiterbühne 2 übernimmt das Großtanklöschfahrzeug 10. Der mittlerweile eingetroffene Löschzug 4 erhält den Auftrag, über die Leiterbühne 4 einen zusätzlichen Löschangriff auf das Dach des Hauses vorzutragen und über die Feuerwehrzufahrt Neue Mainzer Straße den Löschzug 3 mit einem weiteren B- und einem C-Rohr zu unterstützen. Das Hilfeleistungslöschfahrzeug 7 unterstützt zusätzlich die Einheiten des Löschzugs l von der Hofstraße her mit zwei C-Rohren über ein Nebentreppenhaus . Ein wichtiges Ziel des Technischen Einsatzleiters war es, bereits zu Beginn der Brandbekämpfung den völlig überlasteten Führungskanal im 2 m-Band durch eine Aufteilung in fünf weitere Arbeitskanäle zu entlasten. Nur die Einheitsführer erhielten die Erlaubnis, in den Führungskanal zu schalten. Dadurch konnten die Einsatzkräfte innerhalb ihres zugewiesenen Funkkanals relativ ungestört kommunizieren. Gegen 03.45 Uhr trifft der Technische Einsatzleiter Ost und kurz danach der stellvertretende Amtsleiter, Herr Branddirektor Burbaum, an der Einsatzstelle ein. Nach einer kurzen Lageeinweisung und ausführlichen persönlichen Erkundungen zur Schadenslage übernimmt der Direktionsbeamte die Gesamteinsatzleitung.

Die als erste eintreffende Freiwillige Feuerwehr Niederrad erhält den Auftrag, mit einer Gruppe die Häuser der gegenüberliegenden Häuserzeile zuschützen, da immer noch starker Funkenregen über die Häuser niedergeht. Eine weitere Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr Niederrad verlegt mit zwei B-Leitungen eine Wasserförderstrecke von der Anlegestelle des Feuerlöschbootes an der Untermainbrücke bis zu den Einheiten des Löschzugs l und zum Großtanklöschfahrzeug 10.

Die Staffelbesatzung des Schlauchkraftwagens (SKW) der Freiwilligen Feuerwehr Fechenheim leistet tatkräftige Hilfe. Nach der Verlegung der Wasserförderstrecke unterstützt die Freiwillige Feuerwehr Niederrad die Löschzüge l und 6 mit weiteren drei B-Rohren. Die Größe und Unübersichtlichkeit des Theaterkomplexes erfordert, baldmöglichst eine Erkundung durchzuführen, ob eine Brandausweitung auf weitere Räume und Gebäudeteile des Opernhauses stattgefunden hat. Die Freiwillige Feuerwehr Griesheim mit einer Besatzung von 1/15 unter Führung des Technischen Direktors, Herrn von Vequel, wird bis zur Ablösung gegen 09.00 Uhr ausschließlich mit diesem Auftrag betraut. Sorge bereitete der Einsatzleitung die latente Einsturzgefahr. Mehrfach werden die Einheitsführer über Funk angewiesen, unter keinen Umständen Löschangriffe in den unmittelbaren Bühnenbereich vorzutragen. Trotzdem bestand die Befürchtung, daß bei dem vorangegangenen Einsturz des Bühnenturms Feuerwehrmänner unter die Trümmer geraten sein konnten. Aus diesem Grund wird ein Vollzähligkeitsappell bei den eingesetzten Einheiten durchgeführt. Die Rückmeldungen der Einheitsführer schaffen schnell Klarheit. Alle Feuerwehrmänner haben den Einsturz ohne körperliche Schäden überstanden.

Im Theatercafe "Fundus" wird die zentrale Einsatzleitung eingerichtet. Gegen 04.30 Uhr trifft Herr Oberbürgermeister Wolfram Brück an der Einsatzstelle ein. Die Dezernenten Prof. Hoffmann und Daum, Direktionsmitglieder der Oper und Technisches Personal des "Großen Hauses" treffen im Lagezentrum ein. Zwischenzeitlich geht die Brandbekämpfung unbehelligt weiter. Um 05.06 Uhr wird vom Technischen Einsatzleiter West ein weiterer Zwischenbericht an die Leitfunkstelle Rhein-Main abgesetzt:

"Feuer im Opernhaus, Opernbühne und Zuschauerraum Vollbrand, Bühnenhaus eingestürzt, 5 LB, 12 B-Rohre, 11 C-Rohre im Einsatz, FLB zur Wasserversorgung und FF Niederrad, Fechenheim und Griesheim zur Brandbekämpfung eingesetzt. Kontrolle des Schauspielhauses, Kammerspiele, Fundus, Garderoben, Kulissenhaus und Probebühnen, keine Schäden. Derzeit immer noch akute Einsturzgefahr im gesamten Opernbereich, Vollzähligkeit der gesamten Mannschaft überprüft."

Ab 07.00 Uhr wird mit Schichtwechsel neues, ausgeruhtes Personal eingesetzt. Die Freiwilligen Feuerwehren Enkheim, Hausen, Oberrad, Seckbach und Unterliederbach besetzten die entblößten Wachen der Berufsfeuerwehr, um weiterhin den Brandschutz in der Stadt zu garantieren. Ein Gewirr aus Stahlträgern, Handläufen, verkohlten Holzteilen, Eisenstangen und -röhren, Mauerresten, Deckenteilen und zerstörten, verbrannten Kulissen verdeckt noch unzählige Brandnester.

Um 09.37 Uhr erneut Feueralarm.

Im Farbenlager, welches unmittelbar über dem hinteren Teil der Opernbühne liegt, ist ein Folgebrand ausgebrochen. Das Farbenlager liegt innerhalb der Probebühne l mit Zugang zum Malersaal und ist mit den Umfassungsmauern feuerbeständig gegen die Probebühne abgeschottet. Die Decke erweist sich jedoch als eine einfache Holzbalkendecke, durch die sich der Brand schnell hindurchfrißt. Mit zwei C-Rohren wird der Brand gelöscht. Parallel hierzu rettet die Feuerwehr wertvolle Musikinstrumente im Wert von 300 000 DM aus der Probebühne. Das Farbenlager wird restlos entsorgt bzw. geräumt.

Um 12.00 Uhr findet im Magistratssitzungssaal des Frankfurter Römers eine offizielle Pressekonferenz statt.

Als Brandwache sind noch die Löschzüge 3 und 6 an der Einsatzstelle anwesend . Nachmittags müssen weiterhin Nachlöscharbeiten im Bühnen- und Unterbühnenbereich durchgeführt werden. Wegen der Nichtzugänglichkeit durch Trümmer usw. besteht noch eine ganze Reihe von Brandnestei.i, die nach und nach abgelöscht werden müssen. Das angesammelte Löschwasser im Opernkeller wird mit Tauchpumpen beseitigt. Obwohl noch ständig das gesamte Haus begangen und kontrolliert wurde und nichts Verdächtiges festgestellt werden konnte, kommt es gegen 18.00 Uhr erneut zu einem Folgebrand im Bereich der Probebühne. Vermutlich hat der aufkommende böige Wind verdecktes Isolier- und Dämmaterial, welches unerkannt zwischen Putz und Mauerwerk schwelte, zu offenem Feuer entfacht. Das Feuer entwickelte sich durch die teerbeschichtete Korkisolierung rasend schnell zu einem Vollbrand. Über drei Leiterbühnen, einen Monitor und sechs C-Rohren wird der Brand bekämpft.

Um 18.56 Uhr meldet der Technische Einsatzleiter den Brand unter Kontrolle. Mittels Wärmebildkamera wird nach weiteren verborgenen Brandnestern gesucht. Aus Sicherheitsgründen verbleibt der komplette Löschzug 3 und die Besatzung des Hilfeleistungslöschfahrzeuges 4 an der Einsatzstelle. Auch diesmal unterstützen die Freiwilligen Feuerwehren Enkheim, Gnesheim, Oberrad und Seckbach äußerst effektiv die Arbeit der Berufsfeuerwehr. Die Freiwillige Feuerwehr Oberrad bildet mit der Besatzung von einem Tanklöschfahrzeug 16 und einem Mannschaftstransportfahrzeug im Gerätehaus eine zusätzliche Eingreifreserve.

Am Freitagmorgen, dem 13. November wird die Brandwache auf zwei Löschgruppen verringert. Die Brandbekämpfung und die Suche nach Brandnestern geht weiter. Immer wieder aufflackernde Brandnester unter dem Schuttberg des eingestürzten Bühnenhauses werden mit zwei C-Rohren und einem Wasserwerfer abgelöscht.

Auch ein erneuter Brandausbruch im Bereich der Unterbühne um 11.10 Uhr wird rasch erkannt und mit einem C-Rohr bekämpft. Zwischenzeitlich werden nach einer gemeinsamen Begehung mit Vertretern des Hochbauamtes einsturzgefährdete Bereiche des Operndaches und entlang des Gehweges an der Hofstraße abgesperrt. Neu ausbrechende Kleinbrände und aufsteigender Wasserdampf bis zum 15.11.1987 zeigen, daß die Gefahr noch nicht gebannt ist. Aus diesen Gründen wird eine durchgängige Brandwache in Gruppenstärke bis einschließlich Mittwochvormittag, den 18.11. angeordnet.

In dieser Zeit ist ein mehrmaliges Eingreifen der Brandwache erforderlich. Am Mittwoch, dem 18. November, 11.30 Uhr wird die Brandwache aufgehoben. Nach beinahe 6 Tagen gehen die Brandbekämpfungsmaßnahmen der Feuerwehr zu Ende. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Brandsicherheitswache von 1/3 mit einem Löschfahrzeug angeordnet, um die im Zuge der Aufräumungs- und Demontagearbeiten erforderlichen autogenen Schneidarbeiten zu überwachen. In dem Zeitraum vom 12. bis 18.11.1987 waren zur Brandbekämpfung unmittelbar vor Ort 396 Feuerwehrmänner eingesetzt. Die Gesamteinsatzzeit der eingesetzten Einheiten betrug rund l 923 Stunden. In dieser Zeitangabe sind die Freiwilligen Feuerwehren, die am 12.11.1987 im Rahmen des Gesamtalarms die entblößten Wachen der Berufsfeuerwehr besetzten und den übrigen Brandschutz der Stadt garantierten, nicht enthalten.

Einsatzleitung:

Gemäß Aufteilung der Stadt Frankfurt am Main in zwei Bezirke, Ost und West, hatte der Technische Einsatzleiter West zunächst die Einsatzleitung. Aufgrund der Großschadenslage wurde der Einsatzleiter Ost von der Leitfunkstelle zusätzlich zum Brandort entsandt. Mit Eintreffen des Technischen Einsatzleiters Ost und des stellvertretenden Amtsleiters wurde eine gemeinsame Einsatzleitung gebildet.

Nach Eintreffen des Einsatzleitwagens 3 (ELW) um 04.25 Uhr wird die bis dahin über die beiden Melder der Einsatzleiter geführte Verbindung zur Einsatzleitzentrale zusammengefaßt und koordiniert. Vier Feuerwehrbeamte hielten im ELW 3 die Verbindung mit den Einheiten gemäß Funkskizze aufrecht. Zusätzlich wurden zwei feste Drahtverbindungen über den Telefonanschluß des Theatercafes hergestellt.

Versorgung:

Mit dem Stichwort "Gesamtalarm" um 03.42 Uhr wurden die Versorgungseinheiten Wechsellader-Küche, der Betreuungsanhänger und der Wechsellader-Kraftstoffversorgung in Marsch gesetzt.

Vom Wechsellader-Küche wurden während des Einsatzes mehr als 400 Portionen Warmverpflegung, Kalt- und Warmgetränke ausgegeben. Der Wechsellader-Küche bildet mit dem Betreuungsanhänger eine Einheit. Bei der naßkalten und regnerischen Witterung hat sich die Einheit hervorragend bewährt.

Die im Betreuungsanhänger untergebrachten Garnituren trockener Einsatzkleidung wurden in der Nacht von den Einsatzkräften dringend benötigt. Die Einsatzfahrzeuge wurden vom Wechsellader-Kraftstoffversorgung in mehr als sieben Stunden mit 800 l Dieselkraftstoff versorgt. Kleincontainer mit Schmutzwasserpumpen, Handlampen und anderen Kleinteilen ergänzten das Reservedepot vor Ort.

Personalratsvertreter übernahmen die Aufgabe der Versorgung und kümmerten sich um die Betreuung der eingesetzten Mannschaften.

Vorbeugender Brandschutz:

Aus der Sicht des baulichen Brandschutzes kann festgestellt werden, daß alle vorbeugenden Maßnahmen ihren Zweck erfüllt haben und dadurch das Schadensfeuer auf den Brandabschnitt "Opernbühne" beschränkt geblieben ist. So verhinderten Brandwände, Feuerschleusen, feuerbeständige Wände, Decken und Türen, der Eiserne Vorhang sowie Brandschutzklappen in den Lüftungssystemen eine größere Ausbreitung von Feuer und Rauch in benachbarte Bereiche. Ohne diese Maßnahmen wäre ein Totalschaden im Bereich der gesamten Theaterinsel nicht auszuschließen gewesen.

In diesem Zusammenhang gilt es festzustellen, daß in der Theateranlage Städtische Bühnen alle in Betracht kommenden Vorschriften eingehalten waren und daß alle Anforderungen, die sich aus § 54 ff der Versammlungsstätten Richtlinien ergeben, erfüllt waren.

Die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften wird im Rahmen der jährlich stattfindenden Brandverhütungsschau, die zusammen mit der Versammlungsraumkontrolle der Bauaufsichtsbehörde durchgeführt wird, überprüft.

Kriminalpolizeiliche Ermittlungen/Brandursache

Recht früh verdichtete sich der Verdacht auf Brandstiftung. Die Brandentwicklung, ein geöffnetes Fenster im Erdgeschoß der Seitenmeisterei auf der Westseite des Opernhauses und besonders markierte Türen deuteten darauf hin. Bereits um 06.30 Uhr hatte die Polizei die Gewißheit. Um diese Zeit meldete sich über Polizei-Notruf ein Mann, der sich selbst der Brandstiftung bezichtigte. Den Beamten im Präsidium gelang es, den Anrufer über 10 Minuten am Telefon hinzuhalten. In der Zwischenzeit war der Ort des Anrufers ermittelt. Eine Funkstreife des l. Polizeireviers konnte den Mann noch in der Telefonzelle in der Nähe des Gerichtsgebäudes festnehmen. Der Wohnsitzlose, der sich erst seit zwei Tagen in Frankfurt am Main aufhielt, gab in seiner Vernehmung zu, daß er bereits in der Vornacht zwei andere Brände in der Innenstadt gelegt hat. In der Nacht zum Donnerstag war er dann ziellos durch die Stadt geirrt. Als er an dem Theater vorbeiging, stieg er über ein gekipptes Fenster der Seitenmeisterei ein, in der Hoffnung, etwas zum Essen zu finden. Da er nichts Eßbares fand, öffnete er in einem Seitengang die Tür zur Opernbühne. Dort zündete er Zeitungen an, die rasch auf die auf der Bühne stehenden Kulissen übergriffen. Aufgrund der Kaminwirkung im Bühnenhaus, die durch die im Bühnendach angeordneten Rauchklappen noch verstärkt wurde, entwickelte sich der Brand in Minutenschnelle zu einem Vollbrand mit zeitweiligem Feuersturm.

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