Die InsektenberatungDieses Hilfssystem ist unter dem Namen „Frankfurter Modell“ bekannt geworden:
1. Telefonische Beratung
Bürger, die Probleme mit Wespen, Hornissen oder anderen Hautflüglern haben,
können während den Bürostunden des Umweltamts über ein Beratungstelefon Informationen und Tipps erhalten.
Das Umweltamt ist unter der Telefonnummer 069 212 39100 zu erreichen.
2. Beratung vor Ort
Die zweite Möglichkeit des Frankfurter Modells ist die ebenfalls kostenfreie Beratung vor Ort.
Bei akuten Problemen wird durch das Umweltamt die Adresse der Anrufer an die Feuer- und Rettungswache 5 gefaxt.
Einer der speziell geschulten Insektenberater der Feuerwehr vereinbart dann mit dem Hilfesuchenden einen Termin.
Ein Insektenberater der Feuerwehr begutachtet das Nest der Insekten vor Ort und gibt individuelle Tipps, um eine
mögliche Tolerierung der Insekten zu erzielen. Die Bürger erhalten Informationen über den Lebenszyklus und die
Verhaltensweise der Tiere. Nützliche Hinweise, wie zum Beispiel die Flugumlenkung mittels Rohrmatten oder
Holzbretter sowie Verhaltensregeln in der Nähe des Nestes, ermöglichen in den meisten Fällen ein Belassen des Nestes vor Ort.
3. Umsetzung / Umsiedlung der Insekten
Hornissen und viele andere Wespenarten stehen unter dem Schutz der Bundesartenschutzverordnung. Die Tiere dürfen nicht getötet, ihre Nester nicht zerstört werden.
Nur in besonderen Ausnahmefällen darf ein Nest umgesiedelt oder beseitigt werden. Hier zu bedarf es der Genehmigung des Umweltamtes - Untere Naturschutzbehörde.
Aufgrund ihres hohen Sachverstandes, haben die Insektenberater der Feuerwehr Frankfurt am Main diese uneingeschränkte Genehmigung durch die Umweltschutzbehörde erteilt bekommen.
Wenn zum Beispiel eine Baumaßnahme im Bereich des Nestes durchgeführt werden muss oder Kleinkinder durch die Insekten gefährdet sind,
prüft der Insektenberater die Möglichkeit einer Umsetzung der Tiere. Die Umsetzung ist kostenpflichtig und wird nach der Gebührensatzung der Feuerwehr Frankfurt am Main in Rechnung gestellt.
Mit dieser Verfahrensweise konnten viele Bürger überzeugt werden, die nützlichen Wespen und Hornissen an ihrem Standort
zu belassen. Feuerwehr und Bürger werden so zu Naturschützer.
Früher vernichtete die Feuerwehr Frankfurt in einem Jahr
einige dutzend Wespennester mit Gift. Heute geschieht dies nur noch in Ausnahmefällen. Um eine Vernichtung zu rechtfertigen,
muss eine direkte Gefahr durch die Insekten bestehen und das Nest nicht umsetzungsfähig sein.
In der Regel wird durch den Insektenberater situationsbedingt vor Ort entschieden.